Leistungen für Pflegebedürftige mit einem allgemeinen Betreuungsbedarf

Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben ergänzende Betreuungsleistungen erhalten (§ 45b SGB XI). Ab dem 01.01.2015 werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, so genannte Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige erhalten ab dem 01.01.2017 in den Pflegegraden 1 bis 5 jeweils 125,00 Euro je Kalendermonat, die für Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste erstattet werden. Dabei ist zu beachten, dass Leistungen, auch bei bereits festgestellter Pflegebedürftigkeit, nur auf Antrag von der Pflegekasse oder dem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen werden können.

PFLEGETEAM BLUMENSTIEL
 

Franz-Kugler-Str. 29
67435 Neustadt an der Weinstraße
Tel.:   +49 6321 - 679731

Fax:   +49 6321 - 679732

E-Mail:  team@blumenstiel-nw.de



GUTE  PFLEGE  BRAUCHT  EXPERTEN

 

Erreichbarkeit

Montag:           9:00 – 17:00

Dienstag:         9:00 – 17:00

Mittwoch:         9:00 – 17:00

Donnerstag:     9:00 – 17:00

Freitag:            9:00 – 16:00

weitere Termine nach Vereinbarung

 

Aktuelles

Freie

Kapazitäten!

Grundpflegerische Versorgung & behandlungspflegerische Maßnahmen

Stand Februar/März 2024

Wir stellen ein!

Examinierte Pflegekräfte

- 1 oder 3 jährige Ausbildung

 Pflegehelfer

 

Qualität des ambulanten Pflegedienst:

Ergebnis der MDK-Überprüfung - sehr gut!

 

Wir sind Mitglied im VDAB

Druckversion | Sitemap
© PFLEGETEAM BLUMENSTIEL

Anrufen

E-Mail

Anfahrt