Wir möchten Sie stets auf dem aktuellen Stand halten. Neuigkeiten rund um PFLEGETEAM BLUMENSTIEL und den ambulanten Pflegedienst erfahren Sie immer auf dieser Seite.
Alle Leistungen ab 2025 im Überblick
Pflegegrade |
Geldleistung
Pflegegeld, |
Sachleistung
ambulant, |
Entlastungsbetrag |
|
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 |
131 |
|||
Pflegegrad 2 |
347 | 796 | 131 | |
Pflegegrad 3 |
599 | 1.497 | 131 | |
Pflegegrad 4 |
800 | 1.859 | 131 | |
Pflegegrad 5 |
990 | 2.299 | 131 |
In dem Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.
Beratungsbesuch
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von Pflegefachpersonen beraten lassen. Mit dem sogenannten Beratungsbesuch soll die Qualität der Pflege zu Hause sichergestellt werden. Pflegende Angehörige erhalten zudem Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Wie oft die Beratungsbesuche stattfinden, ist abhängig vom Pflegegrad.
Anfragen für einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI - richten Sie bitte ausschließlich per Email an: beratungsbesuch@blumenstiel-nw.de dies gilt für Bestands- und Neuanfragen
Service erweitert
Bei Pflegekunden kommt eine Haushaltshilfe zu Ihnen und ist neben der Pflegekraft auch als persönlicher Ansprechpartner sowie als Begleitung für Spaziergänge, beim Kochen oder mehr im Einsatz.
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