Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Seit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeits-begriff. Damit hat sich auch die Begutachtungssystematik geändert. Im Mittelpunkt steht nun, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann. Der Gutachter schaut sich die Fähigkeiten einer Person in verschiedenen Lebensbereichen an. Es wird nun auch danach fragen, was ein Mensch noch selbst kann und wobei er Hilfe benötigt.
Berücksichtigt werden dabei nun nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch geistige oder psychische Einschränkungen. Hierbei wird zum Beispiel auch der Bedarf an individueller Betreuung und Beaufsichtigung bei der Tagesgestaltung berücksichtigt.
Durch die neue Begutachtung wird es auch Menschen geben, die erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.
Der zukünftige Pflegegrad 1 richtet sich an Personen, die noch nicht pflegebedürftig sind, aber beispielsweise bei der Körperpflege und im Haushalt teilweise Unterstützung brauchen.
Es gibt fünf Pflegegrade. Die Pflegegrade richten sich danach, wie selbstständig jemand ist und wie viel Hilfe er benötigt. Je höher dabei der Pflegegrad ist, desto höher ist die Kostenübernahme für Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.
Maßgeblich ist künftig, inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbst bewältigen kann. Das Gutachten wird körperliche ebenso wie geistige und psychische Einschränkungen berücksichtigen. Die Einstufung in einen der Pflegegrade hängt davon ab, in welchem Ausmaß eine Person beeinträchtigt ist. Es gilt die Regel: Je schlimmer jemand beeinträchtigt ist, umso höher fällt der Pflegegrad aus.
Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, werden künftig sechs Lebensbereiche betrachtet und erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Diese sechs geprüften Lebensbereiche fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein:
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
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